Die Probezeit ist für viele Arbeitnehmer sowohl aufregend als auch herausfordernd. Sie ist die Zeit, in der du und dein Arbeitgeber herausfinden könnt, ob ihr wirklich gut zusammenpasst. Doch was passiert, wenn du während dieser Zeit das Gefühl hast, dass der Job nicht das Richtige für dich ist? Kannst du einfach kündigen? Und was bedeutet das für dich, wenn du selbst in der Probezeit gekündigt wirst?
In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema „Kündigung in der Probezeit“ ein, sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers als auch aus Sicht des Arbeitgebers.
Die Probezeit ist eine spezielle Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, die in der Regel zwischen drei und sechs Monaten dauert. Während dieser Zeit sollen sowohl du als auch dein Arbeitgeber feststellen, ob die Zusammenarbeit gut funktioniert und ob der Job und die Arbeitsumgebung zu dir passen. In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist, die dir mehr Flexibilität gibt, dich gegebenenfalls für einen anderen Job zu entscheiden.
Aber: Die Probezeit bedeutet nicht, dass du keine Rechte hast. Du kannst auch während dieser Zeit kündigen oder gekündigt werden, allerdings mit gewissen Regelungen und Fristen.
Die Antwort darauf ist eindeutig: Ja, du kannst auch während der Probezeit kündigen. Eine der Vorteile der Probezeit ist, dass sie dir als Arbeitnehmer mehr Freiraum gibt, falls du merkst, dass der Job doch nicht das Richtige für dich ist.
Wie funktioniert das? In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel nur zwei Wochen. Das bedeutet, du kannst relativ schnell eine Entscheidung treffen und dich nach einem anderen Job umsehen, wenn du feststellst, dass der aktuelle nicht zu dir passt. Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen.
Wenn du kündigen möchtest, sollte dein Schreiben klar und respektvoll formuliert sein, auch wenn du den Job nicht weiterführen möchtest. Es ist ratsam, nicht nur die Kündigung anzukündigen, sondern dich gegebenenfalls auch für die Chance zu bedanken, in dem Unternehmen gearbeitet zu haben.
Beispiel für eine Kündigung während der Probezeit: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]. Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, in Ihrem Unternehmen tätig zu sein, und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.“
Achte darauf, dass du die richtige Adresse und den passenden Ansprechpartner verwendest und die Kündigung entsprechend der im Arbeitsvertrag festgelegten Frist einreichst.
Kündigung in der Probezeit – aber diesmal aus Sicht des Arbeitgebers. Auch hier gilt: Dein Arbeitgeber kann dir während der Probezeit kündigen, allerdings muss er die gleichen Grundsätze wie bei einer normalen Kündigung befolgen. Es ist zwar einfacher, dich in der Probezeit zu kündigen (insbesondere weil die Kündigungsfrist kürzer ist), aber der Arbeitgeber kann dies nur tun, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt oder die einfache Kündigung erfolgt, die gesetzlich zulässig ist.
Warum könnte dich der Arbeitgeber kündigen? Es gibt viele Gründe, warum ein Arbeitgeber in der Probezeit kündigen könnte, z.B.:
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit ist grundsätzlich leichter durchzuführen, da sie nicht den gleichen formalen Anforderungen unterliegt wie eine Kündigung nach der Probezeit. Jedoch darf der Arbeitgeber dich nicht diskriminieren oder wegen unzulässiger Gründe kündigen (z.B. wegen Schwangerschaft oder aus rassistischen Motiven).
Ja, auch eine Kündigung während der Probezeit hat Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis, das dir später ausgestellt wird. Wenn du in der Probezeit kündigst, solltest du sicherstellen, dass du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anforderst. Auch wenn die Zusammenarbeit nur kurz war, hast du Anspruch darauf, ein Zeugnis zu erhalten, das deine Arbeitsleistung und dein Verhalten widerspiegelt. Das Arbeitszeugnis sollte dabei stets objektiv und wohlwollend formuliert sein.
Warum ist das wichtig? Ein gutes Arbeitszeugnis, auch nach einer kurzen Probezeit, kann dir helfen, in zukünftigen Bewerbungen besser dazustehen. Daher solltest du nicht zögern, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, wenn du das Unternehmen verlässt – auch, wenn du nur für eine kurze Zeit dort warst.
Du kannst während der Probezeit natürlich auch einfach aufhören, zur Arbeit zu gehen. Aber Vorsicht: Das könnte als Vertragsbruch gewertet werden und eventuell rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn du keine formelle Kündigung eingereicht hast. Die rechtlich richtige Vorgehensweise ist es, eine schriftliche Kündigung einzureichen und die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Die Probezeit bietet eine gewisse Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um zu testen, ob die Zusammenarbeit passt. Auch wenn du in dieser Zeit kündigen kannst, solltest du stets auf eine respektvolle und ordnungsgemäße Kündigung achten. Ebenso ist es wichtig, zu wissen, dass du nicht einfach ohne eine formelle Kündigung die Arbeit aufgeben solltest.
Wenn du in der Probezeit gekündigt wirst, hast du grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und solltest darauf bestehen, ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten. Letztlich ist es immer ratsam, im Falle einer Kündigung, sei es durch dich oder deinen Arbeitgeber, ruhig zu bleiben und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.
Ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst – in beiden Fällen solltest du immer darauf achten, deine Rechte zu kennen und eine professionelle Vorgehensweise zu wahren.