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Schwanger in der Probezeit – Was nun? Deine Rechte und Optionen

Die Probezeit ist für viele ein Drahtseilakt: man möchte sich beweisen, ist auf der Suche nach Bestätigung und will sich in die Unternehmenskultur einfügen. Doch was passiert, wenn während dieser Zeit eine ganz andere Nachricht ins Haus flattert: du bist schwanger? Für viele Frauen stellt sich dann schnell die Frage: „Was passiert jetzt mit meinem Job? Welche Rechte habe ich in der Probezeit? Kann mein Arbeitgeber mich kündigen?“ Keine Sorge, wir haben die Antworten auf all deine Fragen.

In diesem Artikel klären wir, was es bedeutet, schwanger in der Probezeit zu sein, welche Rechte du hast und wie du die Situation bestmöglich meisterst.

Schwangerschaft und Probezeit – Was bedeutet das?

Zunächst einmal: Ja, du hast Rechte, auch wenn du in der Probezeit schwanger bist. In Deutschland schützt das Mutterschutzgesetz alle werdenden Mütter vor Diskriminierung aufgrund ihrer Schwangerschaft, unabhängig davon, in welcher Phase ihres Arbeitsverhältnisses sie sich befinden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dich nicht einfach kündigen darf, nur weil du schwanger bist. Doch es gibt einiges, was du wissen solltest.

Was passiert in der Probezeit? Die Probezeit ist eine übliche Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, die meistens zwischen drei und sechs Monaten dauert. Hier wollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer herausfinden, ob die Zusammenarbeit passt. In dieser Zeit gelten oft verkürzte Kündigungsfristen, und es wird häufig erwartet, dass man sich schnell ins Team integriert und hohe Leistungsbereitschaft zeigt.

Doch auch in der Probezeit genießt du als schwangere Frau besonderen Schutz. Du kannst während dieser Zeit nicht gekündigt werden – es sei denn, es gibt einen extrem triftigen Grund, der nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun hat. Eine Kündigung aus „schwangeren Gründen“ ist nämlich nicht zulässig.

Was tun, wenn du während der Probezeit von deiner Schwangerschaft erfährst?

Es kann gut sein, dass du dich fragst, ob du deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft erzählen musst. Rechtlich gesehen bist du nicht verpflichtet, deine Schwangerschaft sofort zu melden, aber es gibt einige Punkte, die du bedenken solltest:

Kündigung in der Probezeit während der Schwangerschaft

Eine der häufigsten Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommt, ist, ob du während der Probezeit gekündigt werden kannst, weil du schwanger bist. Die Antwort ist klar: Nein.

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen vor einer Kündigung, und das gilt auch während der Probezeit. Dein Arbeitgeber darf dich also nicht wegen deiner Schwangerschaft entlassen. Natürlich gibt es auch in dieser Zeit die Möglichkeit einer Kündigung, aber nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Kündigung aus Gründen erfolgt, die nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun haben (z.B. betriebsbedingte Kündigung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung).

Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? Wenn du während der Probezeit kündigen möchtest, ist das ebenfalls kein Problem. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Dein Arbeitgeber muss sich auch daran halten, es sei denn, du hast dich in der Probezeit selbst gegen eine Kündigung entschieden.

Was passiert, wenn du deine Schwangerschaft nicht sofort bekannt gibst?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, deinem Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft zu berichten. Manche Frauen warten vielleicht eine Weile, bis sie sich sicherer fühlen. Wichtig ist jedoch, dass du den Mutterschutz spätestens dann in Anspruch nehmen kannst, wenn du dies für notwendig hältst.

Was passiert, wenn du die Schwangerschaft nicht rechtzeitig meldest? Es könnte sein, dass du mit deinem Arbeitgeber in eine Situation gerätst, in der er dir keine Rücksicht auf bestimmte gesundheitliche Aspekte während der Arbeit nimmt, die eigentlich durch das Mutterschutzgesetz geregelt sind. Daher solltest du die Schwangerschaft idealerweise frühzeitig mitteilen, um in den Genuss aller Mutterschutzrechte zu kommen.

Worauf solltest du dich vorbereiten?

Wenn du in der Probezeit schwanger bist, solltest du deine Schwangerschaft und deren Auswirkungen auf deine Arbeit gut im Kopf behalten. Hier einige Dinge, die du in den kommenden Monaten beachten solltest:

Schwanger in der Probezeit – Kein Grund zur Panik

Auch wenn du in der Probezeit schwanger wirst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass du nicht einfach gekündigt werden kannst und dass du angemessen vor gesundheitlichen Risiken geschützt wirst. Sei einfach offen und ehrlich mit deinem Arbeitgeber und nimm gegebenenfalls Unterstützung von Beratungsstellen in Anspruch. Dein Job muss nicht auf der Strecke bleiben, und du kannst die Schwangerschaft mit einem guten Gefühl angehen!

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