Alles, was Arbeitnehmer wissen sollten
Ein Arbeitszeugnis ist nicht nur bei längeren Beschäftigungen wichtig, sondern auch nach kurzen Anstellungen wie etwa bei Kündigungen während der Probezeit. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie überhaupt Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben und welche Auswirkungen dieses auf ihre berufliche Zukunft haben könnte.
Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer hat nach deutschem Recht (§ 109 GewO) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Dies schließt ausdrücklich auch kurze Beschäftigungszeiträume wie die Probezeit ein. Allerdings besteht in der Praxis häufig Unsicherheit darüber, wie aussagekräftig ein solches Zeugnis sein kann, wenn die Zusammenarbeit nur wenige Monate oder Wochen dauerte.
Arbeitnehmer können zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen. Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben zur Person sowie Art und Dauer der Tätigkeit. Dagegen beschreibt das qualifizierte Zeugnis zusätzlich das Sozialverhalten und die erbrachten Leistungen des Mitarbeiters. Auch bei einer Kündigung in der Probezeit empfiehlt es sich meistens, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, um die eigenen Stärken und Kompetenzen dokumentieren zu lassen.
Ein Arbeitszeugnis bei kurzen Beschäftigungen zu verfassen, stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen. Insbesondere, wenn die Probezeit aufgrund unzureichender Leistung oder Differenzen beendet wurde, neigen Arbeitgeber dazu, vorsichtig und teilweise schwammig zu formulieren. Arbeitnehmer sollten daher besonders aufmerksam darauf achten, dass keine missverständlichen oder negativen Formulierungen verwendet werden.
Zeugnisse sind oftmals in verschlüsselter Sprache verfasst. So steht beispielsweise die Formulierung "er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden" oft für unzureichende Leistung. Gerade bei Zeugnissen aus der Probezeit sollten Arbeitnehmer kritisch hinterfragen, ob die gewählten Formulierungen ihrer tatsächlichen Leistung entsprechen.
Sollte das Zeugnis nicht den tatsächlichen Leistungen entsprechen oder negative, nicht gerechtfertigte Hinweise enthalten, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Korrektur. Wichtig hierbei: Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass die Einschätzung des Arbeitgebers fehlerhaft ist. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann hier oft schon helfen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Ein kurzes Arbeitsverhältnis, das bereits in der Probezeit endet, wirft bei zukünftigen Arbeitgebern oft Fragen auf. Gerade deswegen ist ein positiv formuliertes Zeugnis entscheidend, um den Verdacht einer mangelnden Eignung zu vermeiden. Sollte das Zeugnis neutral gehalten sein, empfiehlt es sich, die Gründe für das kurze Arbeitsverhältnis im Vorstellungsgespräch proaktiv anzusprechen.
Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer in der Probezeit besteht der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Arbeitgeber reagieren hier oftmals zurückhaltend. Doch gerade in diesen Fällen ist ein gut formuliertes Zeugnis wichtig, um zukünftigen Arbeitgebern klarzumachen, dass es sich um eine bewusste Entscheidung des Arbeitnehmers und nicht um mangelnde Fähigkeiten handelte.
Selbst wenn das Arbeitsverhältnis nur kurz bestand, sollte niemand auf sein Recht auf ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis verzichten. Gut formuliert und fair gestaltet, hilft es maßgeblich, den nächsten beruflichen Schritt erfolgreich zu gestalten.